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18.02.2010

Köchstammtisch mit neuem Namen

4. Treffen der ARGE (Arbeitsgemeinschaft) Ernährung(Senioreneinrichtungen)

Montag, 08.02.2010 in der Scharnhorst Residenz in Hameln, 15.30 Uhr

1. Es fanden wieder sehr viele interessante Gespräche statt, von dem jeder profitieren konnte. Es lohnt sich einfach, dabei zu sein.

2. Da Herr Nils Klocke erst etwas später eintraf, zeigte Herr Berger vorab eine kurze Demonstration eines Vortrages von ihm und dem Kollegen Herrn Kugler und weiterhin einen kurzen Filmausschnitt, bei dem er mit seinem „mobilen Kochstudio“ im Seniorenheim „Zur Höhe“ unterwegs war.

3. Die Lebensmittelaufsichtbehörde wurde vertreten durch Herrn Nils Klocke, der zu einzelnen Details und Fragen Auskunft geben konnte. (Die Antworten sind in Klammern gesetzt.)

a. Gesetzeslage für Rückstellproben: Wie viel von jedem (mindestens 50 g, besser 100-150g); was? (auf jeden Fall leicht verderbliche Produkte und Produkte mit Rohei, auf Rückstellproben von nicht leicht verderblichen Lebensmitteln sowie Waren in Fertigpackungen von Zulieferern wie Süssspeisen, Getränke und Molkereiprodukte kann verzichtet werden.) Wie lange? (wenigstens 7 Tage, besser 10-14 Tage.)

b. Müssen Rückstellproben, Temperaturmessungen usw. in der Senioreneinrichtung genommen werden, wenn das Essen komplett aus einer Fremdküche geliefert wird? (Rückstellproben müssen von der Lieferfirma genommen werden, Temperaturkontrollen wären zur eigenen Sicherheit wichtig.)

c. Kühlschränke auf den Wohnbereichen, wer ist dafür zuständig? MHD, Temperatur, Sauberkeit? (Dieses sollte immer hausintern in einem Schnittstellenmanagement geregelt werden.)

d. Rechtliche Lage für Speisen, die der Bewohner mit auf das Zimmer nimmt, wer ist verantwortlich, falls er verdorbene Sachen isst? (Dieses muss Aufgabe der Pflege sein, die Bewohner Zimmer zu beobachten, ob dort irgendetwas "gebunkert" wird.)

e. Müssen Transportwagen, in den Lebensmittel transportiert werden, z.B. von einer Hauptküche zu einem anderen Endverbraucher, abzuschliessen sein? (Nein, diese müssen nicht abgeschlossen sein. Jedoch sollte die regelmässige Desinfektion der Lieferfahrzeuge, wenn diese auch noch andere Ware transportieren, sichergestellt werden.)

f. Imbiss Station (eat by walking), z.B. auf einem Dementen-Bereich. Wer ist für die Lebensmittelüberwachung zuständig? Sauberkeit? (Es sollten nur wenige Teile ausgelegt werden. Bei Obst, Gemüse usw. besteht ansonsten keine Gefahr, jedoch bei anderen Teilen wie z.B. Cracker mit Käse bespritzt und garniert, da sollte nach einer halben Stunde der Teller erneuert werden. Dieses muss von der Pflege beobachtet werden.)

g. EU Betriebszulassungsnummer; wann wird diese für die Einrichtung gebraucht? Dazu Herr Klocke sowie auch die Antwort bei: http://www.vkk-ev.de/grosskuechen.html EU-Zulassung Grossküchen
Das aktuell geltende europäische Lebensmittelrecht (Rechtsgrundlage VO (EG)852-854/2004) hat eine besondere Bedeutung für die Großküchen, die Lebensmittel tierischen Ursprungs be- oder verarbeiten und die daraus resultierenden Produkte weiteren Einrichtungen zur Verfügung stellen. Ausgenommen sind die Großküchen, die maximal ein Drittel der Herstellungsmenge an Lebensmitteln tierischen Ursprungs an externe Kunden (Krankenhäuser, Altenheime etc.) liefern, die in einem Radius von nicht mehr als 100 Kilometer Entfernung angesiedelt sind.
Die Zulassung muss bis 31. Dezember 2009 erfolgt sein. Nähere Angaben über die Antragstellung erteilt die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Thermometer für Essentemperatur Kontrollen, müssen die geeicht sein? (Nein.)

i. Dokumentation der Kühleinrichtungen. Müssen Minimum-Maximum-Temperaturen aufgeschrieben werden oder reicht die Dokumentation der Kühleinrichtungen, z.B. morgens um 6.00 Uhr, 6° Grad C? (Letzterem stimmt Herr Klocke zu.)

Neuer Termin für 5.Treffen der ARGE (Arbeitsgemeinschaft) Ernährung (Senioreneinrichtungen):
Montag, 12.04.2010, Uhrzeit 15.30 Uhr
Upmeier Altenpflegeheime GmbH - Haus Elise KG
An der Rischmühle 2, 31860 Emmerthal
http://www.upmeier-altenpflegeheime.de/emmerthal/



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